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Auslandskrankenversicherung für Au Pair
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Auslandskrankenversicherung Neuseeland
Wir sind spezialisiert auf Krankenversicherungen für Neuseeland
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Mit der Au Pair Versicherung rundum abgesichert ins Ausland
Für den Auslandsaufenthalt als Au Pair bietet die HanseMerkur zwei Varianten für einen optimalen Versicherungsschutz im Rahmen der Au Pair Versicherung an.
Angebot
Reisen ins Ausland
1,05 €*
*Beitrag Tarif Basic (ohne USA/Kanada), bis 12 Monate Aufenthaltsdauer
Für Aufenthalte bis zu 5 Jahren
Mitnahme des Versicherungsvertrages bei Gastfamilienwechsel möglich
Zwei verschiedene Tarifvarianten zur Auswahl
Vorerkrankungen sind mitversichert, soweit nicht bereits bei Reiseantritt feststeht, dass die Behandlungen während der Reise stattfinden müssen
Bei vorzeitiger Abreise, Vertragsende zur nächsten monatlichen Prämienfälligkeit
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
Überführungs-/Bestattungskosten
Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
Schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Zahnersatz
Kein Selbstbehalt
Erstattung der Kosten für:
Ambulante Heilbehandlungen
Medikamente und Verbandmittel
Schwangerschaftsuntersuchungen pro Versicherungsjahr 250-, EUR
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
Versicherungsleistungen für Frühgeburten bis 50.000,- EUR
verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
schmerzstillende Zahnbehandlung pro Versicherungsjahr 250,- EUR
Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz zu 50 % bis 500,- EUR
Unfallbedingter Zahnersatz 500,- EUR pro Versicherungsjahr
Stationäre Heilbehandlungen
Informationen über Ärzte vor Ort
Informationsübermittlung zwischen Ärzten
Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Röntgendiagnostik
Operationen
Krankentransporte zur stationären Behandlung
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
Kosten für eine Begleitperson bei Krankenrücktransport
Überführungs- oder Bestattungskosten im Ausland bis 20.000,- EUR
Nachleistungen im Ausland
Aufwandsentschädigung
- bei stationärer Behandlung max. 14 Tage, pro Tag 25,-EUR
- bei ambulanter Behandlung einmalig 15,- EUR
Ersatzweise Krankenhaustagegeld max. 30 Tage, pro Tag 25,- EUR
Behandlungskosten im Heimatland bis max. 6 Wochen je Versicherungsjahr
kein Selbstbehalt
Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den vollständigen
Versicherungsbedingungen der VB-KV 2012 (YT-Out).
Erstattung der Kosten für:
Ambulante Heilbehandlungen
Medikamente und Verbandmittel
Arzneimittelversand
Schwangerschaftsuntersuchungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
Versicherungsleistungen für Frühgeburten bis 50.000,- EUR
verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
schmerzstillende Zahnbehandlung
Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz zu 50 % bis 2.000,- EUR
Zahnersatz zu 50 % (nach 6 Monaten Wartezeit) bis 2.000,-EUR
Unfallbedingter Zahnersatz 2.000,- EUR pro Versicherungsjahr
Stationäre Heilbehandlungen
Informationen über Ärzte vor Ort
Informationsübermittlung zwischen Ärzten
Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik
Röntgendiagnostik
Operationen
Krankentransporte zur stationären Behandlung
Krankenbesuch (Mindestdauer KH-Aufenthalt 10 Tage) bis 1.000,- EUR
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
Kosten für eine Begleitperson bei Krankenrücktransport
Überführungs- oder Bestattungskosten im Ausland
Nachleistungen im Ausland
Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale bis 25,- EUR
Aufwandsentschädigung
- bei stationärer Behandlung max. 14 Tage, pro Tag 75,-EUR
- bei ambulanter Behandlung einmalig 25,- EUR
Ersatzweise Krankenhaustagegeld max. 30 Tage, pro Tag 75,- EUR
Vorsorge-Untersuchungen (nach 6 Monaten Wartezeit) 200,- EUR je Versicherungsjahr
Ambulante psychoanalytische Behandlung (bis zu 5
Sitzungen pro Versicherungsjahr 1.000,- EUR)
Behandlungskosten im Heimatland bis max. 6 Wochen je Versicherungsjahr
kein Selbstbehalt
Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den
vollständigVersicherungsbedingungen der VB-KV 2012 (YT-Out).
Wichtig zu wissen zur Au Pair Versicherung
Die Au Pair Versicherung ist abschließbar für Aufenthalte von bis zu 5 Jahren bis zum 35. Geburtstag im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Land, in dem die Person ihren ständigen Wohnsitz hat. Die Verträge müssen innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in Deutschland beziehungsweise vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden.
Ist eine Verlängerung innerhalb der Höchstvertragsdauer gewünscht, muss der Antrag zur Verlängerung vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages gestellt werden.
Produkinformationen im Überblick
pro Tag